Lexikon -Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzt das Einkommen in Form einer Rente in der vertraglich vereinbarten Höhe. Diese erhält man:

  • bis man wieder gesund ist und arbeiten kann
  • einen anderen Beruf ausüben kann
  • max. so lange, wie im Vertrag vereinbart ist (meist bis Eintritt in das Rentenalter)

Neuregelung nach in Kraft treten der VVG-Reform:
Erstmals soll die private Berufsunfähigkeitsversicherung gesetzlich geregelt werden. Dies geht einher mit einer Definition des Begriffes der Berufsunfähigkeit. Demnach ist berufsunfähig, "wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann" (§172 Abs. VVG-E).

siehe: Berufsunfähigkeit, VVG-Reform

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