19.08.2026

Nach einem regulierten Schaden kann nicht nur der Versicherte den Vertrag kündigen – auch der Versicherer besitzt in vielen Sparten ein Sonderkündigungsrecht. Betroffen sein können beispielsweise Hausrat-, Haftpflicht-, Wohngebäude- oder Kfz-Versicherungen. Wer eine Kündigung erhält, sollte schnell reagieren, denn die Suche nach einem neuen Versicherer kann anschließend schwieriger werden.