29.07.2026

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern mit Riester-Bausparverträgen gestärkt. Nach einem aktuellen Urteil dürfen Bausparkassen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine jährlichen Entgelte für die Führung solcher Verträge verlangen. Die entsprechenden Klauseln erklärte das Gericht für unwirksam.