Rentenversicherung: Ärztin bei Leichenschau bleibt selbstständig
RenteEine Ärztin, die im Auftrag einer Gemeinde die zweite Leichenschau übernimmt, gilt nicht als scheinselbstständig. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Damit bleibt die Ärztin von der Sozialversicherungspflicht befreit.