Versicherung muss Kosten für Stornierung aufgrund medizinischer Beratung zahlen
Urlaub und FreizeitDas Amtsgericht München hat in einem Streitfall um Leistungen aus einem Reiserücktrittsversicherungsvertrag entschieden, dass eine Versicherung die Kosten für die Stornierung einer Pauschalreise in Höhe von 1.128 EUR zahlen muss.