Elementarschadenversicherung - Rückstau ist nicht gleich Rückstau
Haus und WohnenEine Elementarschadenversicherung zahlt für Schäden, die durch Hochwasser und Starkregen entstehen. Dass damit aber nicht jeder Schaden gleichermaßen abgesichert ist, zeigt ein aktueller Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Hamm. Dort erlitt eine Hausbesitzerin eine bittere Niederlage gegen ihren Versicherer, weil die vertragliche Definition von „Rückstau“ eine Einschränkung der Leistungspflicht vorsah.