Steuererklärung: Prozesskosten im Streit um Schmerzensgeld nicht abzugsfähig
GesundheitWer in einen Rechtsstreit um Schmerzensgeld verwickelt wird, kann die Prozesskosten nicht von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof in München hat mit einem aktuellen Urteil klargestellt, dass die Prozesskosten keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Steuerrechts darstellen. ...