Private Krankenversicherung muss über günstigeren Tarif informieren
Wenn Kinder erwachsen werden, müssen sie auch in der privaten Krankenversicherung voll zahlen. Vorausgesetzt natürlich, es gibt keinen preiswerten Ausbildungs- oder Studententarif. Sollte ein solches günstiges Angebot vorhanden sein, muss die Versicherung in ihrem Anschreiben darüber informieren. Darauf hat jetzt das Oberlandesgericht München (OLG) bestanden (Az.: 25 U 945/15). ...