Arbeitgeber darf Browserverlauf kontrollieren
GewerbeMal schnell auf Arbeit private Mails checken? Das sieht nicht jeder Chef gerne. Wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass ein Angestellter die Arbeitszeit für private Zwecke nutzt, darf er den Browserverlauf des Rechners auch ohne Einwilligung checken – darauf hat das Berliner Landesgericht bestanden (Az.: 5 Sa 657/15) ...