06.01.2016

Wenn ein Krankenversicherer seine Prämie erhöht, haben Privatpatienten ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht ab dem Zeitpunkt, zu dem sie über den neuen Beitrag informiert werden. Das lockt gerade in der Zeit des Jahreswechsels unseriöse Telefonbetrüger, die einen vermeintlichen Versicherungsschutz zu Schnäppchenpreis versprechen. Vor solchen Machenschaften warnt aktuell der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. als Interessenvertretung der ...