21.10.2015

Schnell ist es passiert: Man steht im Supermarkt an der Kasse, aber die Geldkarte, mit der man bezahlen wollte, ist unauffindbar verschwunden. Dann hilft es nur noch, die Bank zu alarmieren und die Karte sperren zu lassen, bis eine neue Geldkarte eintrifft. Doch dürfen die Geldinstitute für Ersatzkarten eine Gebühr verlangen? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ganz im Sinne der Verbraucher beantwortet.