Online-Reiseportale zu Transparenz bei Reiserücktrittsversicherungen verpflichtet
Urlaub und FreizeitReiseversicherung: Wer eine Reiserücktrittversicherung bei einem Online-Reiseportal abschließt, muss über alle anfallenden Kosten transparent informiert werden. Wenn sich eine Reiseversicherung nach Abschluss automatisch um ein Jahr verlängert, so kann der Kunde in Widerspruch gehen, wenn dies nicht bereits bei der Buchung ersichtlich war.