Mindestlohn - Zuverdienstgrenzen beachten!
GewerbeSeit 1. Januar 2015 gilt ein flächendeckender Mindestlohn. Viele Arbeitgeber sahen sich deshalb gezwungen, ihre Löhne anzuheben. Das birgt auch für Frührentner und Minijobber Risiken: Sie müssen überprüfen, ob sie weiterhin ihre Zuverdienstgrenzen einhalten.