Private Haftpflichtversicherung muss für versehentlich gefällte Bäume zahlen
SpartenMuss die private Haftpflichtversicherung dafür aufkommen, wenn man versehentlich die Bäume auf einem fremden Grundstück fällt? Das Oberlandesgericht in Oldenburg hat jetzt entschieden: ja, in diesem Fall muss der Versicherer den Schaden ersetzen.