Hausratversicherung ersetzt Diebesgut nur bei glaubhaftem Nachweis
SpartenEine Hausratversicherung darf Zahlungen verweigern, wenn sie berechtigte Zweifel an einem gemeldeten Diebstahl vorbringen kann. Dies hat mit einem Urteil das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) bestätigt.